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Die Hebamme -
eine Frau für alle Fälle

Wussten Sie eigentlich, dass Ihnen die Hilfe einer Hebamme
nicht nur bei der Geburt Ihres Babys zusteht? Sie können sich
auch in vielen anderen Dingen rund um die Schwangerschaft
und die Zeit danach an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden.
PENATEN® Babypflege
Die Hebamme - eine Frau für alle Fälle
Den Großteil dieser Hebammen-Leistungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen * wie unten aufgeführt. Da es bei einigen Leistungen Bemessungsspielräume gibt, ist es dennoch sinnvoll, sich bei der eigenen Kasse danach zu erkundigen, was diese übernimmt.

Vorsorge beim Arzt und bei der Hebamme? Das geht

Hebammen sind dafür ausgebildet und dazu berechtigt, die reguläre Schwangerenvorsorge durchzuführen. Diese wird von der Krankenkasse bezahlt. Einzige Einschränkungen sind spezielle Untersuchungen wie die 3 vorgesehenen Ultraschalltermine oder Hebammeeinige Labortests. Diese sollten Sie dann bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt durchführen. Auch wenn Sie, wie die meisten Frauen, zur Vorsorge sowieso bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt sind, können Sie parallel dazu noch eine Hebamme hinzuziehen. Das hat u.a. den Vorteil, dass Sie bei ihr vermutlich mehr Gelegenheit haben werden, all Ihre Fragen zu stellen. Dazu bleibt selbst in der freundlichsten Praxis häufig wenig Zeit.



Guter Rat bei Beschwerden

Sollten Sie im Laufe Ihrer Schwangerschaft mal einen Rat benötigen, können Sie sich eb jederzeit an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden. Diese kann Sie zum Beispiel unterstützen, wenn sie schwangerschaftsbedingte Beschwerden oder vorzeitige Wehen haben. Oder seelische Entlastung durch ein Gespräch zum Verlauf Ihrer Schwangerschaft, der Zukunft mit dem Kind benötigen. Auch Hausbesuche sind möglich. All diese Hebammenleistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse *

Tipps für die Geburtsvorbereitung

Hebammen bieten außerdem Geburtsvorbereitungskurse an, wahlweise allein oder mit Ihrem Partner (der muss seinen Anteil in der Regel selbst tragen, Ihren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse *). Am besten melden Sie sich um die 20. Schwangerschaftswoche an. So stellen Sie sicher, dass Sie einen Platz im Kurs Ihrer Wahl bekommen.

Übrigens: Auch Kurse in Rückbildungsgymnastik nach der Geburt gehören zu den Leistungen einer Hebamme, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird *.

Wochenbettbetreuung und Stillberatung

Wenn Ihr Baby da ist, kann eine Hebamme Ihnen mit Gesundheitstipps ebenso weiterhelfen wie mit Ratschlägen für den Alltag mit dem Kind. Folgende Leistungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse *:

  • Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie bis zum 10. Tag Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch eine Hebamme („Nachsorge“). Diese kann auch zu Ihnen nach Hause kommen: Die meisten Frauen sind heute lange vor dem 10. Tag mit ihrem Baby daheim. Sie können die heimische Nachsorge kurzfristig von der Klinik oder von zu Hause aus noch organisieren. Entspannter ist es allerdings, das vorab zu regeln. Soll eine bestimm-te Hebamme die Nachsorge übernehmen, ist es besonders wichtig, den Kontakt rechtzeitig vor der Geburt Ihres Babys herzustellen: Auch Hebammen haben mal Urlaub – oder sind im Wunsch-Zeitraum schon ausgebucht. Hören Sie sich früh genug um, bleibt genug Zeit, eine andere Hebamme zu suchen und kennen zu lernen.
  • Bis Ihr Kind 8 Wochen alt ist, können Sie, falls nötig, weitere 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen zur Babypflege oder zum Stillen haben.
  • Bei Stillproblemen können Sie auch nach der 8. Lebenswoche Ihres Babys noch eine Hebamme kontaktieren. Bis zu 4 Termine übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse *, weitere sind möglich, falls Ihr Arzt sie anordnet.

So finden Sie eine Hebamme

Hebammen stehen normalerweise im Branchenverzeichnis. Sie können aber auch bei Ihrem Frauen- oder Kinderarzt, in der Geburtsklinik oder beim Gesundheitsamt nach lokalen Adressen fragen. Ebenso in Zentren für Schwangerschaft und Geburt und ähnlichen Einrichtungen. Die Adressen von Hebammen in Ihrer Nähe nennen Ihnen auch die beiden Hebammenverbände: Deutscher Hebammenverband e.V. und Bund freiberuflicher He-bammen Deutschlands e.V.

* Das gilt normalerweise auch für die privaten Krankenkassen, fragen Sie jedoch sicherheitshalber vorab einmal nach.
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